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Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Beantragung, Gültigkeit und Verwaltung einer LEI-Nummer. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns gern.
Wie schnell erhalte ich meine LEI-Nummer?
Die Ausstellung einer LEI-Nummer erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden, sofern die übermittelten Daten korrekt sind und keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich werden. In Fällen, in denen eine zusätzliche Prüfung nötig ist (z. B. bei Level-2-Daten zur Unternehmensstruktur), kann die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Was ist die LEI-Prioritätsbearbeitung und was kostet sie?
Mit der Prioritätsbearbeitung wird Ihr Antrag mit höchster Priorität behandelt, sodass Ihre LEI-Nummer in der Regel innerhalb von 3 Stunden ausgestellt wird. Sollten Fehler in den übermittelten Daten auftreten oder zusätzliche Unterlagen (z. B. zur Konzernstruktur) erforderlich sein, kann sich die Ausstellung verzögern. Sie können diesen Service direkt im Bestellvorgang auswählen — gegen einen Aufpreis von 10 €.
Was kostet eine LEI-Nummer?
Die Neuregistrierung einer LEI-Nummer beginnt bei 45 € pro Jahr. Alle Preise beinhalten bereits die obligatorischen GLEIF-Gebühren. Alle Pakete und Details finden Sie auf unserer Preisübersicht.
Wie lange ist eine LEI-Nummer gültig?
Eine LEI-Nummer ist ab dem Datum der Ausstellung 12 Monate gültig und muss jährlich verlängert werden, um aktiv zu bleiben. Wir bieten zudem mehrjährige Pakete an, damit Sie sich um die Verlängerung nicht mehr kümmern müssen und Ihre LEI-Nummer durchgehend aktiv bleibt.
Wie kann ich den Status meiner LEI-Nummer prüfen?
Sie können den Status und die Gültigkeit einer LEI-Nummer über die Suchfunktion in unserem Antragsformular oder direkt auf der offiziellen GLEIF-Website unter search.gleif.org prüfen.
Wann sind zusätzliche Dokumente erforderlich?
Bei der Beantragung oder Übertragung einer LEI-Nummer können in folgenden Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein:
- Fehlende Vertretungsberechtigung — wird der Antrag von einer Person ohne gesetzliche Vertretungsberechtigung gestellt, ist eine Vollmacht (Letter of Authority — LOA) erforderlich. Diese muss von einem Geschäftsführer oder einem zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied unterzeichnet sein.
- Übertragung von einem anderen Anbieter — für den Transfer einer LEI-Nummer wird eine Vollmacht benötigt, sofern die antragstellende Person nicht über eine im Handelsregister eingetragene Zeichnungsberechtigung verfügt.
- Mutter-Tochter-Verhältnisse — wenn ein Unternehmen zu mehr als 50 % im Besitz einer Muttergesellschaft ist, kann ein konsolidierter Jahresabschluss zur Verifizierung der Konzernstruktur erforderlich sein.
- Zusätzliche Datenprüfung — reichen die Informationen im Handelsregister nicht aus, um den Antrag abschließend zu bearbeiten, fordern wir gegebenenfalls weitere Dokumente an.
Sollten zusätzliche Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung.