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Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Beantragung, Gültigkeit und Verwaltung einer LEI-Nummer. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns gern.
Wie schnell erhalte ich meine LEI-Nummer?
LEI-Nummern werden in der Regel am selben Geschäftstag ausgestellt, sofern die übermittelten Daten korrekt sind und keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind. Wenn eine weitere Prüfung notwendig ist (z. B. bei Level-2-Daten zur Mutter- oder Tochtergesellschaftsstruktur), kann die Ausstellung etwas länger dauern.
Was kostet eine LEI-Nummer?
Die LEI-Nummer-Registrierung beginnt bei 45 € pro Jahr. Bei Wahl eines mehrjährigen Pakets sparen Sie bis zu 18 %, und wir kümmern uns automatisch um die jährliche Verlängerung Ihrer LEI-Nummer. Alle Preise enthalten die obligatorischen GLEIF-Gebühren. Alle Pakete und Details finden Sie auf unserer Preisübersicht.
Wie lange ist eine LEI-Nummer gültig?
Eine LEI-Nummer ist ab dem Datum der Ausstellung 12 Monate gültig und muss jährlich verlängert werden, um aktiv zu bleiben. Wir bieten zudem mehrjährige Pakete an, damit Sie sich um die Verlängerung nicht mehr kümmern müssen und Ihre LEI-Nummer durchgehend aktiv bleibt.
Wie kann ich den Status meiner LEI-Nummer prüfen?
Sie können den Status und die Gültigkeit einer LEI-Nummer über die Suchfunktion in unserem Antragsformular oder direkt auf der offiziellen GLEIF-Website unter search.gleif.org prüfen.
Wann sind zusätzliche Dokumente erforderlich?
Bei der Beantragung oder Übertragung einer LEI-Nummer können in folgenden Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein:
- Fehlende Vertretungsberechtigung — wird der Antrag von einer Person ohne gesetzliche Vertretungsberechtigung gestellt, ist eine Vollmacht (Letter of Authority — LOA) erforderlich. Diese muss von einem Geschäftsführer oder einem zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied unterzeichnet sein.
- Übertragung von einem anderen Anbieter — für den Transfer einer LEI-Nummer wird eine Vollmacht benötigt, sofern die antragstellende Person nicht über eine im Handelsregister eingetragene Zeichnungsberechtigung verfügt.
- Mutter-Tochter-Verhältnisse — wenn ein Unternehmen zu mehr als 50 % im Besitz einer Muttergesellschaft ist, kann ein konsolidierter Jahresabschluss zur Verifizierung der Konzernstruktur erforderlich sein.
- Zusätzliche Datenprüfung — reichen die Informationen im Handelsregister nicht aus, um den Antrag abschließend zu bearbeiten, fordern wir gegebenenfalls weitere Dokumente an.
Sollten zusätzliche Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung.