LEI-Nummer für einen Fonds beantragen

Ein Investmentfonds, Pensionsfonds oder Teilfonds kann eine LEI-Nummer benötigen, wenn der Fonds Finanztransaktionen durchführt, mit Derivaten handelt, Emittent eines Finanzinstruments ist oder in der Berichterstattung gesondert identifiziert werden muss.
Die LEI-Nummer des Fonds ist nicht identisch mit der LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft. Betrifft eine Transaktion oder Meldung den Fonds, muss der Fonds selbst identifiziert werden. Die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft wird gesondert verwendet, wenn die Verwaltungsgesellschaft oder die für die Berichterstattung verantwortliche Person identifiziert werden muss.
Die Beantragung einer LEI-Nummer für einen Fonds ähnelt der Beantragung für ein gewöhnliches Unternehmen, die Datenprüfung kann jedoch gründlicher ausfallen. Der Grund liegt darin, dass ein Fonds ein Vertragsfonds, eine Investmentaktiengesellschaft, ein Pensionsfonds, ein Teilfonds eines Umbrella-Fonds oder eine andere rechtliche Struktur sein kann.
Wann benötigt ein Fonds eine LEI-Nummer?
Ein Fonds kann eine LEI-Nummer benötigen, wenn er im eigenen Namen am Finanzmarkt teilnimmt oder in der Berichterstattung gesondert identifiziert werden muss. Eine LEI-Nummer kann beispielsweise erforderlich sein, wenn der Fonds:
- Wertpapiere kauft oder verkauft;
- mit Derivaten handelt;
- Gegenpartei eines Derivatekontrakts ist;
- Finanzinstrumente emittiert;
- Teil eines Umbrella-Fonds oder einer Master-Feeder-Struktur ist;
- gegenüber einer Bank, einem Broker, einer Verwahrstelle, einem Handelsplatz oder einer Aufsichtsbehörde identifizierbar sein muss.
Im EMIR-Meldewesen ist die Gegenpartei eines Derivatekontrakts in der Regel der Fonds selbst. Bei einem Umbrella-Fonds kann die Gegenpartei ein Teilfonds sein. Die Fondsverwaltungsgesellschaft kann die Meldung im Namen des Fonds einreichen, zur Identifizierung des Fonds wird jedoch dessen eigene Kennung verwendet.
Reicht die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft aus?
Betrifft eine Transaktion oder Meldung den Fonds, reicht die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft in der Regel nicht aus.
Die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft identifiziert die Verwaltungsgesellschaft. Die LEI-Nummer des Fonds identifiziert den konkreten Fonds. Verwaltet dieselbe Fondsverwaltungsgesellschaft mehrere Fonds, ersetzt ihre LEI-Nummer nicht die gesonderte LEI-Nummer jedes einzelnen Fonds.
Dies ist besonders wichtig, wenn die Fonds nach unterschiedlichen Anlagestrategien agieren, über getrennte Anleger verfügen oder ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten voneinander getrennt sind.
Wie viele LEI-Nummern werden in einer Fondsstruktur benötigt?
Der Bedarf an einer LEI-Nummer hängt von der Struktur des Fonds ab und davon, welche Einheit in der Transaktion oder Meldung identifiziert werden muss.
Verwaltet eine Fondsverwaltungsgesellschaft mehrere separate Fonds, benötigt jeder Fonds seine eigene LEI-Nummer, sofern jeder Fonds am Finanzmarkt gesondert identifiziert werden muss.
Bei einem Umbrella-Fonds kann sowohl für den Umbrella-Fonds als auch für den Teilfonds eine LEI-Nummer erforderlich sein. Betrifft eine Transaktion oder ein Finanzinstrument einen bestimmten Teilfonds, muss die LEI-Nummer des Teilfonds verwendet werden.
In einer Master-Feeder-Struktur können sowohl der Master-Fonds als auch die Feeder-Fonds eine eigene LEI-Nummer benötigen, wenn sie in Transaktionen, Meldungen oder Fondsbeziehungen gesondert identifiziert werden müssen.
Welche Daten werden bei der Beantragung für einen Fonds abgefragt?
Im Antrag für einen Fonds müssen die grundlegenden Fondsdaten und bei Bedarf auch die Fondsbeziehungen angegeben werden. In der Regel werden folgende Angaben benötigt:
- der offizielle Name des Fonds;
- die Registernummer des Fonds oder eine andere offizielle Kennung, sofern vorhanden;
- die Art des Fonds, zum Beispiel UCITS, AIF, Pensionsfonds oder Teilfonds;
- das Registrierungsland und die Adresse des Fonds;
- der Name und die Registernummer der Fondsverwaltungsgesellschaft;
- Angaben dazu, ob der Fonds ein Teilfonds eines Umbrella-Fonds ist;
- Angaben zur Master-Feeder-Beziehung, sofern zutreffend;
- die Kontaktdaten der Ansprechperson.
Beim Namen des Fonds ist Genauigkeit wichtig. Bei einem Teilfonds muss aus dem Namen oder den Dokumenten auch der Name des Umbrella-Fonds hervorgehen, da Teilfonds mit gleichem oder ähnlichem Namen unter verschiedenen Umbrella-Fonds bestehen können.
Welche Dokumente können erforderlich sein?
Die Daten des Fonds werden anhand offizieller Register und Fondsdokumente überprüft. Bei deutschen Fonds kann sich die Prüfung auf das Marktteilnehmerregister der BaFin stützen. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Dokument angefordert, das den Namen, die Art, die Struktur oder die Fondsverwaltungsgesellschaft des Fonds bestätigt.
Als zusätzliches Dokument kann beispielsweise Folgendes benötigt werden:
- die Fondsbedingungen;
- den Prospekt;
- die Satzung des Fonds;
- einen Registerauszug;
- eine Bestätigung der Fondsverwaltungsgesellschaft;
- ein Dokument, aus dem die Beziehung zwischen Umbrella-Fonds und Teilfonds hervorgeht;
- ein Dokument, aus dem die Master-Feeder-Beziehung hervorgeht.
Bei einem ausländischen Fonds werden die Daten anhand des Registers des jeweiligen Landes oder der Datenbank der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft. Liefert das öffentliche Register nicht genügend Informationen, kann die Vorlage eines offiziellen Registerauszugs, eines Prospekts oder eines anderen Dokuments erforderlich sein, das die Existenz und Struktur des Fonds bestätigt.
Beantragung Schritt für Schritt
Bei der Beantragung einer LEI-Nummer für einen Fonds lohnt es sich, die erforderlichen Daten und Dokumente bereits vor Einreichung des Antrags bereitzuhalten.
- Wählen Sie das passende Paket. Wählen Sie ein 1-, 3- oder 5-Jahres-Paket. Bei einem längeren Paket erfolgt die jährliche Erneuerung während des gewählten Zeitraums automatisch.
- Geben Sie die Fondsdaten ein. Geben Sie im Antragsformular den offiziellen Namen des Fonds, die Registerkennung oder eine andere offizielle Kennung an, sofern vorhanden.
- Fügen Sie die Angaben zur Fondsverwaltungsgesellschaft hinzu. Geben Sie den Namen und die Registernummer der Fondsverwaltungsgesellschaft an. Ist der Fonds selbstverwaltet, vermerken Sie dies im Antrag.
- Beschreiben Sie die Fondsstruktur. Geben Sie an, ob es sich um einen eigenständigen Fonds, einen Teilfonds eines Umbrella-Fonds oder eine Master-Feeder-Struktur handelt.
- Laden Sie bei Bedarf Dokumente hoch. Fügen Sie die Fondsbedingungen, den Prospekt, die Satzung oder ein anderes Dokument hinzu, falls dies zur Überprüfung der Daten erforderlich ist.
- Reichen Sie den Antrag ein und begleichen Sie die Rechnung. Nach Einreichung des Antrags werden die Daten überprüft. Falls weitere Informationen erforderlich sind, nimmt LEI Universal Kontakt auf.
Wie lange dauert die Ausstellung einer LEI-Nummer für einen Fonds?
Die Bearbeitungsdauer eines Fondsantrags hängt davon ab, wie einfach sich die Fondsdaten überprüfen lassen.
Sind die Fondsdaten in einem offiziellen Register vorhanden und die eingereichten Dokumente ausreichend, kann der Antrag schneller bearbeitet werden. Müssen ein Umbrella-Fonds, ein Teilfonds, eine Master-Feeder-Struktur oder ausländische Dokumente geprüft werden, kann die Ausstellung länger dauern als bei einem gewöhnlichen Unternehmen.
Deshalb sollte die Beantragung einer LEI-Nummer für einen Fonds nicht bis zum letzten Moment aufgeschoben werden, insbesondere wenn die Nummer für eine Bank, einen Broker oder eine Meldepflicht benötigt wird.
Was passiert nach der Ausstellung der LEI-Nummer?
Nach der Ausstellung wird die LEI-Nummer des Fonds in die öffentliche GLEIF-Datenbank eingetragen. Dort lassen sich der Name des Fonds, der Status der LEI-Nummer und weitere öffentliche Daten einsehen.
Die LEI-Nummer muss einmal jährlich erneuert werden. Bleibt die Erneuerung aus, ändert sich der Status auf abgelaufen, was Transaktionen oder die Berichterstattung behindern kann.
Bei einem mehrjährigen Paket kümmert sich LEI Universal während des gewählten Zeitraums automatisch um die jährliche Erneuerung. Mehr dazu: LEI-Nummer erneuern
Häufig gestellte Fragen
Benötigt jeder Fonds eine eigene LEI-Nummer?
Muss der Fonds bei einer Finanztransaktion, in der Berichterstattung oder als Emittent gesondert identifiziert werden, benötigt er seine eigene LEI-Nummer. Die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft ersetzt nicht die eigene LEI-Nummer des Fonds.
Benötigt ein Teilfonds eine eigene LEI-Nummer?
Ja, wenn eine Transaktion, eine Meldung oder ein Finanzinstrument einen bestimmten Teilfonds betrifft. In diesem Fall muss der Teilfonds identifiziert werden, nicht nur der Umbrella-Fonds oder die Fondsverwaltungsgesellschaft.
Muss ein Fonds eine juristische Person sein, um eine LEI-Nummer zu erhalten?
Nicht immer im gewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Sinne. Ein Fonds kann auch ein Vertragsfonds oder eine andere rechtliche Struktur sein. Wichtig ist, dass der Fonds im LEI-System gesondert identifizierbar ist und seine Daten überprüft werden können.
Wer kann für einen Fonds eine LEI-Nummer beantragen?
Den Antrag stellt in der Regel die Fondsverwaltungsgesellschaft oder eine andere bevollmächtigte Person. Verfügt der Antragsteller nicht über ausreichende Vertretungsbefugnis, kann eine Vollmacht erforderlich sein.
Warum kann die Bearbeitung eines Fondsantrags länger dauern?
Die Struktur eines Fonds kann komplexer sein als die eines gewöhnlichen Unternehmens. Geprüft werden müssen gegebenenfalls die Fondsbedingungen, der Prospekt, die Fondsverwaltungsgesellschaft, die Beziehung zwischen Umbrella-Fonds und Teilfonds oder die Master-Feeder-Struktur.
Kann für einen Pensionsfonds eine LEI-Nummer beantragt werden?
Ja, wenn der Pensionsfonds bei einer Finanztransaktion oder in der Berichterstattung gesondert identifiziert werden muss. Bei der Beantragung werden die Daten des Pensionsfonds anhand offizieller Register und bei Bedarf anhand der Fondsdokumente überprüft.