Welche Dokumente werden für die LEI-Beantragung benötigt?

Für die meisten deutschen Unternehmen sind für die Beantragung einer LEI-Nummer keine gesonderten Dokumente erforderlich. Die Grunddaten des Unternehmens werden im Handelsregister geprüft, und bei korrekten Daten wird die LEI-Nummer in der Regel noch am selben Werktag ausgestellt.
Zusätzliche Dokumente werden nur angefordert, wenn ein Teil des Antrags weiter bestätigt werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Antragsteller keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen hat, das Unternehmen ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat oder es sich um einen Fonds oder ein ausländisches Unternehmen handelt.
Wird ein zusätzliches Dokument benötigt, meldet sich LEI Universal bei Ihnen und erklärt, was einzureichen ist.
Wann werden meist keine Dokumente benötigt?
Ein gewöhnliches deutsches Unternehmen muss in der Regel keine Dokumente hochladen, wenn:
- die Unternehmensdaten im Handelsregister vorhanden und aktuell sind;
- der Antrag von einem Vorstandsmitglied oder einer anderen vertretungsberechtigten Person gestellt wird;
- das Unternehmen im Sinne des LEI kein konsolidierendes Mutterunternehmen hat;
- die im Antrag angegebenen Daten mit den Registerdaten übereinstimmen.
In diesem Fall genügt es, das Antragsformular auszufüllen, die Daten zu überprüfen und die Antragsgebühr zu bezahlen.
Wann können zusätzliche Dokumente erforderlich sein?
Ein zusätzliches Dokument wird angefordert, wenn für die Ausstellung der LEI-Nummer oder die Bestätigung der Daten die Registerdaten allein nicht ausreichen.
Der Antragsteller hat keine Vertretungsbefugnis
Stellt eine Person den Antrag, die laut Handelsregister keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen hat, ist eine von einem Vorstandsmitglied unterzeichnete Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht bestätigt, dass der Antragsteller berechtigt ist, im Namen des Unternehmens eine LEI-Nummer zu beantragen, zu erneuern oder zu verwalten.
Das Unternehmen hat ein konsolidierendes Mutterunternehmen
Gehört das Unternehmen zu einem Konzern und konsolidiert das Mutterunternehmen die Geschäftsergebnisse des Unternehmens, müssen im Antrag die Angaben zum Mutterunternehmen gemacht werden.
Zur Bestätigung der Beziehung kann ein konsolidierter Jahresabschluss erforderlich sein, aus dem die Verbindung zwischen Mutter- und Tochterunternehmen hervorgeht. Der im Antragsformular von LEI Universal angeforderte Abschluss darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Hat das Unternehmen im Sinne des LEI kein Mutterunternehmen, wird im Antrag der entsprechende Grund angegeben, und es wird kein Dokument zum Mutterunternehmen angefordert.
Mehr erfahren: Angaben zum Mutterunternehmen bei der LEI-Beantragung
Es handelt sich um einen Investment- oder Pensionsfonds
Bei Investment- und Pensionsfonds werden die Daten im Marktteilnehmerregister der BaFin geprüft. Bei Bedarf kann LEI Universal den Fondsprospekt, die Fondsbedingungen oder ein anderes Dokument anfordern, aus dem die rechtliche Struktur des Fonds hervorgeht.
Bei Fonds können die LEI-Daten auch den Fondsverwalter sowie die Beziehungen zwischen Dach- und Teilfonds umfassen.
Mehr erfahren: LEI-Nummer für einen Fonds beantragen
Das Unternehmen ist außerhalb Deutschlands registriert
Die Daten eines ausländischen Unternehmens werden im Handelsregister des jeweiligen Landes oder einer anderen amtlichen Quelle geprüft. Ist das Unternehmen im Register nicht auffindbar oder reichen die Registerdaten nicht aus, kann ein Handelsregisterauszug, ein Gründungsdokument oder ein anderer amtlicher Nachweis erforderlich sein.
Ein Dokument wird nur angefordert, wenn es zur Bestätigung der Unternehmensdaten erforderlich ist.
Welche Dokumente können erforderlich sein?
Bei der Beantragung einer LEI-Nummer können in Sonderfällen zum Beispiel folgende Dokumente erforderlich sein:
- eine von einem Vorstandsmitglied unterzeichnete Vollmacht;
- ein konsolidierter Jahresabschluss;
- ein Fondsprospekt oder Fondsbedingungen;
- ein Handelsregisterauszug des ausländischen Unternehmens;
- ein Gründungsdokument oder ein anderes amtliches Dokument zur Bestätigung der Unternehmensdaten.
Es müssen nicht alle diese Dokumente gleichzeitig eingereicht werden. In der Regel genügt ein konkretes Dokument, wenn bei der Bearbeitung des Antrags ein bestimmter Datentyp zusätzlich überprüft werden muss.
Welche Dokumente werden bei der Übertragung der LEI-Nummer benötigt?
Wenn ein Unternehmen bereits über eine LEI-Nummer verfügt und diese unter die Verwaltung von LEI Universal bringen möchte, wird keine neue Nummer beantragt. Die bestehende LEI-Nummer wird von einem anderen Dienstleister übertragen.
Für die Übertragung ist eine unterzeichnete Vollmacht, das sogenannte Letter of Authorization, erforderlich. Dieses bestätigt, dass das Unternehmen LEI Universal erlaubt, seine LEI-Nummer künftig zu verwalten und bei Bedarf zu erneuern.
Die Vollmacht müssen Sie nicht selbst erstellen. LEI Universal sendet nach Einreichung des Übertragungsantrags eine mit den Unternehmensdaten vorausgefüllte Vollmacht. Weitere Dokumente sind für die Übertragung in der Regel nicht erforderlich.
Mehr erfahren: Wie läuft die Übertragung der LEI-Nummer ab?
Wie reicht man die Dokumente ein?
Wird ein Dokument benötigt, kann es über das Antragsformular hinzugefügt werden.
- Laden Sie das Dokument im entsprechenden Feld des Antragsformulars hoch.
- Stellen Sie sicher, dass das Dokument lesbar ist und die erforderlichen Angaben enthält.
- Verwenden Sie ein geeignetes Dateiformat: PDF, DOC, DOCX, XLS, XLSX, JPG, PNG, RTF oder ODT.
- Falls das Dokument eine Unterschrift benötigt, reichen Sie die unterzeichnete Version ein.
Ist der Antrag bereits eingereicht und wird später ein zusätzliches Dokument benötigt, meldet sich LEI Universal bei Ihnen und gibt Anweisungen zur Einreichung des Dokuments.
Was passiert, wenn ein erforderliches Dokument fehlt?
Wird für die Bearbeitung des Antrags ein zusätzliches Dokument benötigt, kann die LEI-Nummer erst nach Einreichung des Dokuments ausgestellt werden. Der Antrag muss in der Regel nicht erneut eingereicht werden — das fehlende Dokument kann später nachgereicht werden.
Sobald das Dokument eingereicht und die Daten bestätigt sind, wird die Bearbeitung des Antrags fortgesetzt.
Häufig gestellte Fragen
Benötigt ein gewöhnliches Unternehmen (OÜ) Dokumente für die Beantragung einer LEI-Nummer?
In der Regel nicht. Sind die Daten des Unternehmens im Handelsregister vorhanden und stellt eine vertretungsberechtigte Person den Antrag, sind meist keine gesonderten Dokumente erforderlich.
Wann ist eine Vollmacht erforderlich?
Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Antrag von einer Person gestellt wird, die laut Handelsregister keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen hat. Die Vollmacht muss von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein.
Muss bei einem Mutterunternehmen immer ein Dokument eingereicht werden?
Nicht immer. Ein Dokument kann erforderlich sein, wenn das Unternehmen im Sinne des LEI ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat und diese Beziehung bestätigt werden muss. Dafür wird in der Regel der konsolidierte Jahresabschluss verwendet.
Werden für die Übertragung der LEI-Nummer Dokumente benötigt?
Ja. Für die Übertragung ist eine unterzeichnete Vollmacht, das sogenannte Letter of Authorization, erforderlich. LEI Universal sendet dieses nach Einreichung des Antrags vorausgefüllt zur Unterschrift zu.
Können Dokumente nach Einreichung des Antrags nachgereicht werden?
Ja. Stellt sich bei der Prüfung des Antrags heraus, dass ein zusätzliches Dokument erforderlich ist, meldet sich LEI Universal bei Ihnen, und das Dokument kann später eingereicht werden.