Wie beantragt man eine LEI-Nummer?

Die Beantragung einer LEI-Nummer ist ein Online-Prozess. Bei deutschen Unternehmen werden die Basisdaten meist automatisch aus dem Handelsregister übernommen, und bei korrekten Angaben wird der Großteil der LEI-Nummern noch am selben Werktag ausgestellt.
Für die Beantragung müssen die Unternehmensdaten angegeben, ein passendes Paket gewählt und die Antragsgebühr bezahlt werden. Nach der Prüfung der Daten wird die LEI-Nummer ausgestellt und an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Wenn das Unternehmen ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat oder der Antrag von einer Person gestellt wird, die nicht vertretungsberechtigt ist, kann ein zusätzliches Dokument erforderlich sein. Bei einer gewöhnlichen deutschen GmbH oder Aktiengesellschaft sind in der Regel keine gesonderten Dokumente notwendig.
Wer benötigt eine LEI-Nummer?
Eine LEI-Nummer benötigt eine juristische Person, die an den Finanzmärkten teilnimmt oder bei der das Unternehmen in einer Finanztransaktion oder im Meldewesen eindeutig identifiziert werden muss.
Eine LEI-Nummer ist zum Beispiel erforderlich, wenn das Unternehmen:
- Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere kauft oder verkauft;
- mit börsengehandelten Fonds, also ETFs, handelt;
- Geschäfte mit Derivaten tätigt;
- eine Anlagedienstleistung über eine Bank oder einen Broker nutzt;
- die Meldepflichten nach MiFID II, MiFIR oder EMIR erfüllen muss;
- eine internationale Kennung für ein Finanzinstitut oder einen Geschäftspartner benötigt.
An Privatpersonen wird keine LEI-Nummer ausgestellt. Die LEI-Nummer ist für juristische Personen und bestimmte Rechtsstrukturen vorgesehen, zum Beispiel Unternehmen, Fonds, Stiftungen und gemeinnützige Vereine.
Wenn ein Unternehmen keine Wertpapiergeschäfte tätigt, nicht mit Derivaten handelt und keiner Meldepflicht am Finanzmarkt unterliegt, ist eine LEI-Nummer möglicherweise nicht erforderlich.
Welche Daten werden für die Beantragung benötigt?
Bei der Beantragung einer LEI-Nummer werden die Grunddaten und Kontaktdaten des Unternehmens abgefragt. Bei deutschen Unternehmen werden einige Daten automatisch aus dem Handelsregister übernommen, müssen im Antrag aber überprüft werden.
In der Regel werden folgende Daten benötigt:
- der offizielle Name des Unternehmens;
- die Registrierungsnummer;
- die im Register eingetragene Adresse;
- die Adresse des Hauptsitzes, falls diese von der Registeradresse abweicht;
- Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson;
- Angaben zum Mutterunternehmen oder der Hinweis, dass kein Mutterunternehmen besteht.
Die Angaben zum Mutterunternehmen werden für die Daten der zweiten Ebene im LEI-System abgefragt. Sie zeigen, zu welchem Konzern das Unternehmen gehört und welche juristische Person die Geschäftsergebnisse des Unternehmens konsolidiert.
Wann können zusätzliche Dokumente erforderlich sein?
Bei den meisten deutschen Unternehmen sind keine gesonderten Dokumente erforderlich. Zusätzliche Dokumente werden nur angefordert, wenn ein Teil des Antrags einer weiteren Bestätigung bedarf.
Ein zusätzliches Dokument kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn:
- der Antrag von einer Person gestellt wird, die laut Handelsregister nicht vertretungsberechtigt ist;
- das Unternehmen ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat;
- es sich um einen Investment- oder Pensionsfonds handelt;
- das Unternehmen außerhalb Deutschlands registriert ist und die Daten nicht ausreichend aus einem öffentlichen Register überprüft werden können.
Falls ein Dokument benötigt wird, meldet sich LEI Universal und erklärt, was einzureichen ist.
LEI-Nummer beantragen – Schritt für Schritt
Die Beantragung einer LEI-Nummer über LEI Universal besteht aus drei Hauptschritten.
- Antrag stellen. Füllen Sie das Antragsformular mit den Unternehmensdaten aus. Geben Sie den Namen oder die Registrierungsnummer des Unternehmens ein und überprüfen Sie die automatisch gefundenen Daten. Fügen Sie die Kontaktdaten und bei Bedarf die Angaben zum Mutterunternehmen hinzu.
- Paket wählen und Rechnung bezahlen. Wählen Sie ein 1-, 3- oder 5-Jahres-Paket. Bei einem längeren Paket erfolgt die jährliche Erneuerung innerhalb des gewählten Zeitraums automatisch. Nach der Wahl des Pakets bezahlen Sie die Antragsgebühr.
- LEI-Nummer per E-Mail erhalten. Nach der Prüfung der Daten wird die LEI-Nummer ausgestellt und an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die Nummer wird außerdem in die öffentliche GLEIF-Datenbank eingetragen.
Wie schnell wird die LEI-Nummer ausgestellt?
Bei korrekten Angaben wird der Großteil der LEI-Nummern noch am selben Werktag ausgestellt. Anträge, die vor 18:00 Uhr eingereicht werden, werden noch am selben Tag bearbeitet.
Die Ausstellung kann länger dauern, wenn die angegebenen Daten widersprüchlich sind, der Antragsteller nicht vertretungsberechtigt ist oder die Angaben zum Mutterunternehmen geprüft werden müssen. Auch bei Fonds und ausländischen Unternehmen kann eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein.
Was kostet eine LEI-Nummer?
Der Preis für eine LEI-Nummer hängt vom gewählten Paket ab. Die Beantragung einer LEI-Nummer beginnt bei 39 Euro pro Jahr. Im Preis sind die GLEIF-Gebühren enthalten, zzgl. Mehrwertsteuer.
Die aktuellen Pakete und Preise finden Sie in der Preisliste.
Was passiert nach der Ausstellung der LEI-Nummer?
Nach der Ausstellung wird die LEI-Nummer in die öffentliche GLEIF-Datenbank eingetragen. Dort können Banken, Broker, Aufsichtsbehörden und Geschäftspartner die LEI-Nummer, den Status und die Grunddaten des Unternehmens einsehen.
Die mit der LEI-Nummer verknüpften Daten müssen einmal jährlich bestätigt werden. Wird die Nummer nicht rechtzeitig erneuert, ändert sich ihr Status auf abgelaufen. Die Nummer selbst bleibt gleich, aber ein abgelaufener Status kann Wertpapiergeschäfte oder das Meldewesen behindern.
Bei einem Mehrjahrespaket übernimmt LEI Universal die jährliche Erneuerung innerhalb des gewählten Zeitraums automatisch. Mehr dazu: LEI-Nummer erneuern
Wenn das Unternehmen bereits eine LEI-Nummer hat
Wenn ein Unternehmen bereits eine LEI-Nummer hat, darf keine neue Nummer beantragt werden. Jede juristische Person kann nur eine LEI-Nummer haben.
Die bestehende Nummer muss bei Bedarf erneuert oder zu dem Dienstleister übertragen werden, über den er künftig verwaltet werden soll. Mehr dazu: Wie läuft die Übertragung der LEI-Nummer ab?
Häufig gestellte Fragen
Kann eine Privatperson eine LEI-Nummer beantragen?
An Privatpersonen wird keine LEI-Nummer ausgestellt. Die LEI-Nummer ist eine Kennung für juristische Personen und bestimmte Rechtsstrukturen.
Muss die LEI-Nummer bei einem deutschen Dienstleister beantragt werden?
Nein. Die LEI-Nummer ist eine internationale Kennung und muss nicht bei einem Dienstleister im eigenen Land beantragt werden. Wichtig ist, dass die Nummer über einen von GLEIF akkreditierten LEI-Emittenten ausgestellt wird. Der Vorteil eines lokalen Dienstleisters liegt im deutschsprachigen Support, in der Nutzung von Handelsregisterdaten und in einer einfacheren Abwicklung.
Kann ein Unternehmen mehrere LEI-Nummern haben?
Nein. Jede juristische Person kann nur eine LEI-Nummer haben. Wenn das Unternehmen bereits eine Nummer hat, muss die bestehende Nummer erneuert oder von einem anderen Dienstleister übertragen werden.
Muss der Antrag von einem Mitglied der Geschäftsführung gestellt werden?
Der Antrag kann auch von einer anderen Person gestellt werden. Ist diese jedoch laut Handelsregister nicht vertretungsberechtigt, kann eine von einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnete Vollmacht erforderlich sein.
Was tun, wenn das Unternehmen eine LEI-Nummer bei einem anderen Dienstleister hat?
Es wird keine neue Nummer beantragt. Die bestehende LEI-Nummer muss zu dem Dienstleister übertragen werden, über den sie künftig verwaltet oder erneuert werden soll.
