Wie beantragt man eine LEI-Nummer?

4 Minuten Lesezeit Aktualisiert im Juli 2026
Frau füllt am Laptop ein Formular aus — wie man eine LEI-Nummer beantragt

Die Beantragung einer LEI-Nummer ist ein Online-Prozess. Bei deutschen Unternehmen werden die Basisdaten meist automatisch aus dem Handelsregister übernommen, und bei korrekten Angaben wird der Großteil der LEI-Nummern noch am selben Werktag ausgestellt.

Für die Beantragung müssen die Unternehmensdaten angegeben, ein passendes Paket gewählt und die Antragsgebühr bezahlt werden. Nach der Prüfung der Daten wird die LEI-Nummer ausgestellt und an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Wenn das Unternehmen ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat oder der Antrag von einer Person gestellt wird, die nicht vertretungsberechtigt ist, kann ein zusätzliches Dokument erforderlich sein. Bei einer gewöhnlichen deutschen GmbH oder Aktiengesellschaft sind in der Regel keine gesonderten Dokumente notwendig.

Wer benötigt eine LEI-Nummer?

Eine LEI-Nummer benötigt eine juristische Person, die an den Finanzmärkten teilnimmt oder bei der das Unternehmen in einer Finanztransaktion oder im Meldewesen eindeutig identifiziert werden muss.

Eine LEI-Nummer ist zum Beispiel erforderlich, wenn das Unternehmen:

  • Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere kauft oder verkauft;
  • mit börsengehandelten Fonds, also ETFs, handelt;
  • Geschäfte mit Derivaten tätigt;
  • eine Anlagedienstleistung über eine Bank oder einen Broker nutzt;
  • die Meldepflichten nach MiFID II, MiFIR oder EMIR erfüllen muss;
  • eine internationale Kennung für ein Finanzinstitut oder einen Geschäftspartner benötigt.

An Privatpersonen wird keine LEI-Nummer ausgestellt. Die LEI-Nummer ist für juristische Personen und bestimmte Rechtsstrukturen vorgesehen, zum Beispiel Unternehmen, Fonds, Stiftungen und gemeinnützige Vereine.

Wenn ein Unternehmen keine Wertpapiergeschäfte tätigt, nicht mit Derivaten handelt und keiner Meldepflicht am Finanzmarkt unterliegt, ist eine LEI-Nummer möglicherweise nicht erforderlich.

Welche Daten werden für die Beantragung benötigt?

Bei der Beantragung einer LEI-Nummer werden die Grunddaten und Kontaktdaten des Unternehmens abgefragt. Bei deutschen Unternehmen werden einige Daten automatisch aus dem Handelsregister übernommen, müssen im Antrag aber überprüft werden.

In der Regel werden folgende Daten benötigt:

  • der offizielle Name des Unternehmens;
  • die Registrierungsnummer;
  • die im Register eingetragene Adresse;
  • die Adresse des Hauptsitzes, falls diese von der Registeradresse abweicht;
  • Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson;
  • Angaben zum Mutterunternehmen oder der Hinweis, dass kein Mutterunternehmen besteht.

Die Angaben zum Mutterunternehmen werden für die Daten der zweiten Ebene im LEI-System abgefragt. Sie zeigen, zu welchem Konzern das Unternehmen gehört und welche juristische Person die Geschäftsergebnisse des Unternehmens konsolidiert.

Wann können zusätzliche Dokumente erforderlich sein?

Bei den meisten deutschen Unternehmen sind keine gesonderten Dokumente erforderlich. Zusätzliche Dokumente werden nur angefordert, wenn ein Teil des Antrags einer weiteren Bestätigung bedarf.

Ein zusätzliches Dokument kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn:

  • der Antrag von einer Person gestellt wird, die laut Handelsregister nicht vertretungsberechtigt ist;
  • das Unternehmen ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat;
  • es sich um einen Investment- oder Pensionsfonds handelt;
  • das Unternehmen außerhalb Deutschlands registriert ist und die Daten nicht ausreichend aus einem öffentlichen Register überprüft werden können.

Falls ein Dokument benötigt wird, meldet sich LEI Universal und erklärt, was einzureichen ist.

LEI-Nummer beantragen – Schritt für Schritt

Die Beantragung einer LEI-Nummer über LEI Universal besteht aus drei Hauptschritten.

  1. Antrag stellen. Füllen Sie das Antragsformular mit den Unternehmensdaten aus. Geben Sie den Namen oder die Registrierungsnummer des Unternehmens ein und überprüfen Sie die automatisch gefundenen Daten. Fügen Sie die Kontaktdaten und bei Bedarf die Angaben zum Mutterunternehmen hinzu.
  2. Paket wählen und Rechnung bezahlen. Wählen Sie ein 1-, 3- oder 5-Jahres-Paket. Bei einem längeren Paket erfolgt die jährliche Erneuerung innerhalb des gewählten Zeitraums automatisch. Nach der Wahl des Pakets bezahlen Sie die Antragsgebühr.
  3. LEI-Nummer per E-Mail erhalten. Nach der Prüfung der Daten wird die LEI-Nummer ausgestellt und an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Die Nummer wird außerdem in die öffentliche GLEIF-Datenbank eingetragen.

Wie schnell wird die LEI-Nummer ausgestellt?

Bei korrekten Angaben wird der Großteil der LEI-Nummern noch am selben Werktag ausgestellt. Anträge, die vor 18:00 Uhr eingereicht werden, werden noch am selben Tag bearbeitet.

Die Ausstellung kann länger dauern, wenn die angegebenen Daten widersprüchlich sind, der Antragsteller nicht vertretungsberechtigt ist oder die Angaben zum Mutterunternehmen geprüft werden müssen. Auch bei Fonds und ausländischen Unternehmen kann eine zusätzliche Prüfung erforderlich sein.

Was kostet eine LEI-Nummer?

Der Preis für eine LEI-Nummer hängt vom gewählten Paket ab. Die Beantragung einer LEI-Nummer beginnt bei 39 Euro pro Jahr. Im Preis sind die GLEIF-Gebühren enthalten, zzgl. Mehrwertsteuer.

Die aktuellen Pakete und Preise finden Sie in der Preisliste.

Was passiert nach der Ausstellung der LEI-Nummer?

Nach der Ausstellung wird die LEI-Nummer in die öffentliche GLEIF-Datenbank eingetragen. Dort können Banken, Broker, Aufsichtsbehörden und Geschäftspartner die LEI-Nummer, den Status und die Grunddaten des Unternehmens einsehen.

Die mit der LEI-Nummer verknüpften Daten müssen einmal jährlich bestätigt werden. Wird die Nummer nicht rechtzeitig erneuert, ändert sich ihr Status auf abgelaufen. Die Nummer selbst bleibt gleich, aber ein abgelaufener Status kann Wertpapiergeschäfte oder das Meldewesen behindern.

Bei einem Mehrjahrespaket übernimmt LEI Universal die jährliche Erneuerung innerhalb des gewählten Zeitraums automatisch. Mehr dazu: LEI-Nummer erneuern

Wenn das Unternehmen bereits eine LEI-Nummer hat

Wenn ein Unternehmen bereits eine LEI-Nummer hat, darf keine neue Nummer beantragt werden. Jede juristische Person kann nur eine LEI-Nummer haben.

Die bestehende Nummer muss bei Bedarf erneuert oder zu dem Dienstleister übertragen werden, über den er künftig verwaltet werden soll. Mehr dazu: Wie läuft die Übertragung der LEI-Nummer ab?

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Privatperson eine LEI-Nummer beantragen?

An Privatpersonen wird keine LEI-Nummer ausgestellt. Die LEI-Nummer ist eine Kennung für juristische Personen und bestimmte Rechtsstrukturen.

Muss die LEI-Nummer bei einem deutschen Dienstleister beantragt werden?

Nein. Die LEI-Nummer ist eine internationale Kennung und muss nicht bei einem Dienstleister im eigenen Land beantragt werden. Wichtig ist, dass die Nummer über einen von GLEIF akkreditierten LEI-Emittenten ausgestellt wird. Der Vorteil eines lokalen Dienstleisters liegt im deutschsprachigen Support, in der Nutzung von Handelsregisterdaten und in einer einfacheren Abwicklung.

Kann ein Unternehmen mehrere LEI-Nummern haben?

Nein. Jede juristische Person kann nur eine LEI-Nummer haben. Wenn das Unternehmen bereits eine Nummer hat, muss die bestehende Nummer erneuert oder von einem anderen Dienstleister übertragen werden.

Muss der Antrag von einem Mitglied der Geschäftsführung gestellt werden?

Der Antrag kann auch von einer anderen Person gestellt werden. Ist diese jedoch laut Handelsregister nicht vertretungsberechtigt, kann eine von einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnete Vollmacht erforderlich sein.

Was tun, wenn das Unternehmen eine LEI-Nummer bei einem anderen Dienstleister hat?

Es wird keine neue Nummer beantragt. Die bestehende LEI-Nummer muss zu dem Dienstleister übertragen werden, über den sie künftig verwaltet oder erneuert werden soll.

Warum verlangen Banken eine LEI-Nummer?

3 Min. Lesezeit Aktualisiert Juli 2026
Modernes Bankgebäude mit Glasfassade — Banken verlangen von Unternehmen für Wertpapiergeschäfte eine gültige LEI-Nummer

Eine Bank verlangt eine LEI-Nummer, wenn eine juristische Person ein Finanzgeschäft tätigen möchte, bei dem der Kunde gegenüber der Aufsichtsbehörde eindeutig identifiziert werden muss. Am häufigsten betrifft dies Wertpapiergeschäfte von Unternehmen.

Die LEI-Nummer ist eine internationale Kennung für juristische Personen. Mit seiner Hilfe können Bank oder Broker prüfen, im Namen welchen Unternehmens ein Geschäft abgeschlossen wird, und die erforderliche Meldung zu diesem Geschäft erstatten.

Fehlt die LEI-Nummer oder ist sie abgelaufen, kann die Bank oder der Broker den Handelsauftrag ablehnen. Der Grund dafür liegt nicht in einer internen Vorliebe der Bank, sondern in einer Meldepflicht des Finanzmarkts.

Wann verlangt die Bank eine LEI-Nummer?

Am häufigsten wird die LEI-Nummer verlangt, wenn ein Unternehmen Finanzinstrumente kaufen oder verkaufen möchte. Die LEI-Nummer kann beispielsweise bei folgenden Geschäften erforderlich sein:

  • Kauf oder Verkauf von Aktien;
  • Kauf oder Verkauf von Anleihen;
  • Kauf oder Verkauf von börsengehandelten Fonds, also ETFs;
  • Handel mit Derivaten, zum Beispiel Optionen, Futures, Forwards oder Swaps;
  • Übertragung von Wertpapieren, wenn sich dabei der Eigentümer der Wertpapiere ändert.

In Deutschland betrifft dies unter anderem Wertpapiere, die an einer regulierten Börse wie der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem KMU-Wachstumssegment wie Scale gehandelt werden.

Die Bank kann die LEI-Nummer bereits bei der Eröffnung eines Wertpapierkontos oder zu Beginn der Nutzung einer Anlagedienstleistung verlangen, damit das erste Geschäft nicht wegen einer fehlenden Nummer scheitert.

Warum kann die Bank ein Geschäft ohne LEI-Nummer nicht ausführen?

Banken und Broker sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde Daten zu bestimmten Finanzgeschäften zu melden. Ist der Kunde eine juristische Person, muss in der Meldung zu dessen Identifizierung die LEI-Nummer verwendet werden.

Diese Anforderung ergibt sich aus den Finanzmarktvorschriften der Europäischen Union, insbesondere aus dem Rahmenwerk von MiFID II und MiFIR. Die Verwendung der LEI-Nummer wurde für Wertpapiergeschäfte juristischer Personen ab dem 3. Januar 2018 verpflichtend.

In der Praxis bedeutet das, dass die Bank vor dem Geschäft prüfen muss, ob das Unternehmen über eine gültige LEI-Nummer verfügt. Fehlt die Nummer oder ist sie abgelaufen, kann die Bank die Meldepflicht nicht korrekt erfüllen und den Handelsauftrag möglicherweise nicht ausführen.

Ist die LEI-Nummer für alle Investitionen erforderlich?

Nicht immer. Die LEI-Nummer wird vor allem dann benötigt, wenn eine juristische Person Geschäfte mit Instrumenten tätigt, die den Meldepflichten des Finanzmarkts unterliegen.

Privatpersonen wird keine LEI-Nummer ausgestellt. Ebenso ist möglicherweise keine LEI-Nummer erforderlich, wenn ein Unternehmen ausschließlich Anteile an Investmentfonds erwirbt, die nicht an der Börse gehandelt werden. Bei einem konkreten Instrument entscheidet die Bank oder der Broker, ob das Geschäft der Meldepflicht unterliegt und ob eine LEI-Nummer notwendig ist.

Was passiert, wenn keine LEI-Nummer vorhanden ist?

Hat ein Unternehmen keine LEI-Nummer, muss diese vor Abschluss des Geschäfts beantragt werden. Die Beantragung einer neuen Nummer erfolgt online, und bei korrekten Angaben wird die LEI-Nummer in der Regel schnell ausgestellt.

Ist eine LEI-Nummer zwar vorhanden, aber abgelaufen, muss keine neue Nummer beantragt werden. Die bestehende Nummer muss erneuert werden. Die LEI-Nummer selbst bleibt gleich, ihr Status wird nach der Erneuerung jedoch wieder gültig.

In der GLEIF-Datenbank kennzeichnet der Status LAPSED eine LEI-Registrierung, die nicht fristgerecht erneuert wurde. Das Next renewal date gibt das Datum an, bis zu dem die LEI-Daten erneut bestätigt werden müssen.

Wo wird die LEI-Nummer noch benötigt?

Die LEI-Nummer wird vor allem auf den Finanzmärkten verwendet, ihr Anwendungsbereich ist jedoch breiter als nur Kauf und Verkauf von Aktien und Anleihen. Die LEI-Nummer kann auch benötigt werden bei:

  • der Meldung von Derivaten gemäß EMIR;
  • der Zulassung und Meldepflicht von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen;
  • dem DORA-Informationsregister, wenn ein Unternehmen IKT-Dienstleistungen für ein EU-Finanzinstitut erbringt;
  • der Hintergrundprüfung von Geschäftspartnern oder Kunden, wenn eine juristische Person international identifiziert werden soll.

Im Fall von EMIR erklärt die ESMA, dass LEI-Nummern bei der Meldung von Derivaten zur Identifizierung von Gegenparteien, die juristische Personen sind, verwendet werden.

Im Fall von DORA bedeutet das nicht, dass jedes Technologieunternehmen automatisch eine LEI-Nummer beantragen muss. Die Nummer kann erforderlich sein, wenn ein Finanzinstitut den IKT-Dienstleister in seinem DORA-Informationsregister eindeutig identifizieren muss.

Mehr dazu: DORA und LEI-Nummer

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Bank eine LEI-Nummer verlangen?

Ja. Möchte ein Kunde, der eine juristische Person ist, ein Geschäft tätigen, für das die Bank oder der Broker eine Meldepflicht hat, muss die Bank den Kunden anhand der LEI-Nummer identifizieren.

Benötigt eine Privatperson eine LEI-Nummer?

Privatpersonen wird keine LEI-Nummer ausgestellt. Die LEI-Nummer ist für juristische Personen und bestimmte rechtliche Strukturen vorgesehen.

Ist eine abgelaufene LEI-Nummer für ein Geschäft ausreichend?

Nein. Für ein Geschäft muss die LEI-Nummer gültig sein. Ist der Status der Nummer abgelaufen, muss er vor dem Geschäft erneuert werden.

Muss eine bestehende LEI-Nummer über die Bank beantragt worden sein?

Nein. Die LEI-Nummer ist eine internationale Kennung. Für die Bank ist wichtig, dass die Nummer gültig und mit der richtigen juristischen Person verknüpft ist.

Was tun, wenn in der Bank eine LEI-Nummer verlangt wird?

Hat das Unternehmen noch keine LEI-Nummer, muss diese beantragt werden. Ist eine Nummer vorhanden, prüfen Sie dessen Gültigkeit in der GLEIF-Datenbank oder bei Ihrem LEI-Dienstleister. Ist die Nummer abgelaufen, erneuern Sie ihn vor dem Geschäft.

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