Angaben zur Muttergesellschaft bei der LEI-Beantragung

Bei der Beantragung einer LEI-Nummer müssen neben den Basisdaten des Unternehmens auch die Daten der zweiten Ebene angegeben werden. Diese zeigen, ob das Unternehmen eine konsolidierende Muttergesellschaft hat, oder liefern den Grund, warum keine Angaben zur Muttergesellschaft gemacht werden.
Die Angaben zur Muttergesellschaft helfen, die Eigentümerstruktur des Unternehmens zu beschreiben und die Frage zu beantworten, welche Unternehmen miteinander verbunden sind. Hat die Muttergesellschaft eine LEI-Nummer, lässt sich die Verbindung zwischen Mutter- und Tochterunternehmen öffentlich in der GLEIF-Datenbank nachprüfen.
Was bedeuten die Daten der zweiten Ebene?
Die LEI-Daten gliedern sich in zwei Ebenen.
Die Daten der ersten Ebene beschreiben das Unternehmen selbst: Firmenname, Adresse, Registrierungsland und Rechtsform. Diese Daten beantworten die Frage, wer wer ist.
Die Daten der zweiten Ebene beschreiben die Verbindung des Unternehmens zur Muttergesellschaft. Sie beantworten die Frage, wer wen besitzt oder welche juristische Person die Geschäftsergebnisse des Unternehmens konsolidiert.
Hat die Muttergesellschaft eine LEI-Nummer, werden die LEI-Daten von Mutter- und Tochterunternehmen in der GLEIF-Datenbank verknüpft. So entsteht ein öffentlicher Überblick darüber, welche Unternehmen zum selben Konzern gehören.
Direkte und oberste Muttergesellschaft
Im LEI-Antrag wird zwischen direkter und oberster Muttergesellschaft unterschieden.
Die direkte Muttergesellschaft ist die nächststehende juristische Person, die die Geschäftsergebnisse des antragstellenden Unternehmens in ihrem konsolidierten Abschluss konsolidiert.
Die oberste Muttergesellschaft ist die juristische Person an der Spitze des Konzerns, die den konsolidierten Jahresabschluss erstellt und zu der auch das antragstellende Unternehmen gehört.
Wichtig ist, dass sich das LEI-System nicht allein an der Höhe der Beteiligung orientiert. Die Verbindung zur Muttergesellschaft wird anhand der bilanziellen Konsolidierung bestimmt. Deshalb kann es notwendig sein, im Antrag einen konsolidierten Jahresabschluss vorzulegen, aus dem die Beziehung zur Muttergesellschaft hervorgeht.
Bei LEI Universal muss das Dokument, das die Beziehung zur Muttergesellschaft bestätigt, innerhalb der letzten zwei Jahre ausgestellt worden sein. Die Bestätigung der Angaben zur Muttergesellschaft kostet 10 Euro pro Muttergesellschaft und Jahr und kann bis zu 48 Stunden dauern.
Wenn keine Muttergesellschaft besteht oder Angaben nicht offengelegt werden können
Nicht jedes Unternehmen hat im Sinne des LEI-Systems eine Muttergesellschaft. Ein Unternehmen kann beispielsweise von einer Privatperson oder von Eigentümern kontrolliert werden, für die kein konsolidierter Abschluss erstellt wird. In diesem Fall werden keine Angaben zur Muttergesellschaft gemacht, sondern im Antrag der entsprechende Ausnahmegrund angegeben.
Eine Ausnahme kann auch dann erforderlich sein, wenn die Muttergesellschaft keine LEI-Nummer hat oder die Offenlegung der Angaben durch ein rechtliches Hindernis, eine vertragliche Beschränkung, eine fehlende Zustimmung oder einen anderen Grund eingeschränkt ist, der die Offenlegung unmöglich macht.
Der Ausnahmegrund muss im Antrag klar angegeben werden.
Warum werden Angaben zur Muttergesellschaft verlangt?
Die Angaben zur Muttergesellschaft machen die LEI-Nummer auch für die Überprüfung von Konzernverbindungen nützlich. Anhand dieser Daten lässt sich in der öffentlichen LEI-Datenbank einsehen, welches Unternehmen welches konsolidiert und ob die verbundenen Unternehmen über LEI-Nummern verfügen.
Das ist wichtig für Banken, Finanzdienstleister, Aufsichtsbehörden und Unternehmen, die den Hintergrund einer Gegenpartei prüfen oder konzernbezogene Risiken bewerten.
Bei Investmentfonds können die Daten der zweiten Ebene auch Fondsbeziehungen beschreiben, etwa die Fondsverwaltungsgesellschaft sowie die Struktur von Dach- und Teilfonds. Mehr dazu: LEI-Nummer für einen Fonds beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Muss jedes Unternehmen Angaben zur Muttergesellschaft machen?
Jeder Antragsteller einer LEI-Nummer muss die Daten der zweiten Ebene angeben. Besteht im Sinne des LEI-Systems keine Muttergesellschaft, ist anstelle der Angaben zur Muttergesellschaft ein passender Ausnahmegrund anzugeben.
Welches Dokument bestätigt die Beziehung zur Muttergesellschaft?
In der Regel bestätigt ein konsolidierter Jahresabschluss die Beziehung zur Muttergesellschaft, aus dem hervorgeht, dass die Muttergesellschaft die Geschäftsergebnisse des antragstellenden Unternehmens konsolidiert.
Sind die Angaben zur Muttergesellschaft öffentlich?
Werden die Angaben zur Muttergesellschaft eingereicht und bestätigt, wird die Verbindung in der GLEIF-LEI-Datenbank veröffentlicht. Werden aufgrund einer Ausnahme keine Angaben gemacht, wird in den LEI-Daten der entsprechende Ausnahmegrund vermerkt.
Was ist der Unterschied zwischen direkter und oberster Muttergesellschaft?
Die direkte Muttergesellschaft ist die nächststehende konsolidierende Muttergesellschaft. Die oberste Muttergesellschaft ist die konsolidierende Muttergesellschaft an der Spitze des Konzerns.

