Angaben zur Muttergesellschaft bei der LEI-Beantragung

3 Minuten Lesezeit Aktualisiert im Juli 2026
Hochhaus mit Glasfassade von unten fotografiert — Angaben zur Muttergesellschaft bei der LEI-Beantragung

Bei der Beantragung einer LEI-Nummer müssen neben den Basisdaten des Unternehmens auch die Daten der zweiten Ebene angegeben werden. Diese zeigen, ob das Unternehmen eine konsolidierende Muttergesellschaft hat, oder liefern den Grund, warum keine Angaben zur Muttergesellschaft gemacht werden.

Die Angaben zur Muttergesellschaft helfen, die Eigentümerstruktur des Unternehmens zu beschreiben und die Frage zu beantworten, welche Unternehmen miteinander verbunden sind. Hat die Muttergesellschaft eine LEI-Nummer, lässt sich die Verbindung zwischen Mutter- und Tochterunternehmen öffentlich in der GLEIF-Datenbank nachprüfen.

Was bedeuten die Daten der zweiten Ebene?

Die LEI-Daten gliedern sich in zwei Ebenen.

Die Daten der ersten Ebene beschreiben das Unternehmen selbst: Firmenname, Adresse, Registrierungsland und Rechtsform. Diese Daten beantworten die Frage, wer wer ist.

Die Daten der zweiten Ebene beschreiben die Verbindung des Unternehmens zur Muttergesellschaft. Sie beantworten die Frage, wer wen besitzt oder welche juristische Person die Geschäftsergebnisse des Unternehmens konsolidiert.

Hat die Muttergesellschaft eine LEI-Nummer, werden die LEI-Daten von Mutter- und Tochterunternehmen in der GLEIF-Datenbank verknüpft. So entsteht ein öffentlicher Überblick darüber, welche Unternehmen zum selben Konzern gehören.

Direkte und oberste Muttergesellschaft

Im LEI-Antrag wird zwischen direkter und oberster Muttergesellschaft unterschieden.

Die direkte Muttergesellschaft ist die nächststehende juristische Person, die die Geschäftsergebnisse des antragstellenden Unternehmens in ihrem konsolidierten Abschluss konsolidiert.

Die oberste Muttergesellschaft ist die juristische Person an der Spitze des Konzerns, die den konsolidierten Jahresabschluss erstellt und zu der auch das antragstellende Unternehmen gehört.

Wichtig ist, dass sich das LEI-System nicht allein an der Höhe der Beteiligung orientiert. Die Verbindung zur Muttergesellschaft wird anhand der bilanziellen Konsolidierung bestimmt. Deshalb kann es notwendig sein, im Antrag einen konsolidierten Jahresabschluss vorzulegen, aus dem die Beziehung zur Muttergesellschaft hervorgeht.

Bei LEI Universal muss das Dokument, das die Beziehung zur Muttergesellschaft bestätigt, innerhalb der letzten zwei Jahre ausgestellt worden sein. Die Bestätigung der Angaben zur Muttergesellschaft kostet 10 Euro pro Muttergesellschaft und Jahr und kann bis zu 48 Stunden dauern.

Wenn keine Muttergesellschaft besteht oder Angaben nicht offengelegt werden können

Nicht jedes Unternehmen hat im Sinne des LEI-Systems eine Muttergesellschaft. Ein Unternehmen kann beispielsweise von einer Privatperson oder von Eigentümern kontrolliert werden, für die kein konsolidierter Abschluss erstellt wird. In diesem Fall werden keine Angaben zur Muttergesellschaft gemacht, sondern im Antrag der entsprechende Ausnahmegrund angegeben.

Eine Ausnahme kann auch dann erforderlich sein, wenn die Muttergesellschaft keine LEI-Nummer hat oder die Offenlegung der Angaben durch ein rechtliches Hindernis, eine vertragliche Beschränkung, eine fehlende Zustimmung oder einen anderen Grund eingeschränkt ist, der die Offenlegung unmöglich macht.

Der Ausnahmegrund muss im Antrag klar angegeben werden.

Warum werden Angaben zur Muttergesellschaft verlangt?

Die Angaben zur Muttergesellschaft machen die LEI-Nummer auch für die Überprüfung von Konzernverbindungen nützlich. Anhand dieser Daten lässt sich in der öffentlichen LEI-Datenbank einsehen, welches Unternehmen welches konsolidiert und ob die verbundenen Unternehmen über LEI-Nummern verfügen.

Das ist wichtig für Banken, Finanzdienstleister, Aufsichtsbehörden und Unternehmen, die den Hintergrund einer Gegenpartei prüfen oder konzernbezogene Risiken bewerten.

Bei Investmentfonds können die Daten der zweiten Ebene auch Fondsbeziehungen beschreiben, etwa die Fondsverwaltungsgesellschaft sowie die Struktur von Dach- und Teilfonds. Mehr dazu: LEI-Nummer für einen Fonds beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Unternehmen Angaben zur Muttergesellschaft machen?

Jeder Antragsteller einer LEI-Nummer muss die Daten der zweiten Ebene angeben. Besteht im Sinne des LEI-Systems keine Muttergesellschaft, ist anstelle der Angaben zur Muttergesellschaft ein passender Ausnahmegrund anzugeben.

Welches Dokument bestätigt die Beziehung zur Muttergesellschaft?

In der Regel bestätigt ein konsolidierter Jahresabschluss die Beziehung zur Muttergesellschaft, aus dem hervorgeht, dass die Muttergesellschaft die Geschäftsergebnisse des antragstellenden Unternehmens konsolidiert.

Sind die Angaben zur Muttergesellschaft öffentlich?

Werden die Angaben zur Muttergesellschaft eingereicht und bestätigt, wird die Verbindung in der GLEIF-LEI-Datenbank veröffentlicht. Werden aufgrund einer Ausnahme keine Angaben gemacht, wird in den LEI-Daten der entsprechende Ausnahmegrund vermerkt.

Was ist der Unterschied zwischen direkter und oberster Muttergesellschaft?

Die direkte Muttergesellschaft ist die nächststehende konsolidierende Muttergesellschaft. Die oberste Muttergesellschaft ist die konsolidierende Muttergesellschaft an der Spitze des Konzerns.

Welche Dokumente werden für die LEI-Beantragung benötigt?

4 Min. Lesezeit Aktualisiert im Juli 2026
Zwei Frauen unterschreiben Dokumente an einem Tisch — für die LEI-Beantragung erforderliche Unterlagen

Für die meisten deutschen Unternehmen sind für die Beantragung einer LEI-Nummer keine gesonderten Dokumente erforderlich. Die Grunddaten des Unternehmens werden im Handelsregister geprüft, und bei korrekten Daten wird die LEI-Nummer in der Regel noch am selben Werktag ausgestellt.

Zusätzliche Dokumente werden nur angefordert, wenn ein Teil des Antrags weiter bestätigt werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Antragsteller keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen hat, das Unternehmen ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat oder es sich um einen Fonds oder ein ausländisches Unternehmen handelt.

Wird ein zusätzliches Dokument benötigt, meldet sich LEI Universal bei Ihnen und erklärt, was einzureichen ist.

Wann werden meist keine Dokumente benötigt?

Ein gewöhnliches deutsches Unternehmen muss in der Regel keine Dokumente hochladen, wenn:

  • die Unternehmensdaten im Handelsregister vorhanden und aktuell sind;
  • der Antrag von einem Vorstandsmitglied oder einer anderen vertretungsberechtigten Person gestellt wird;
  • das Unternehmen im Sinne des LEI kein konsolidierendes Mutterunternehmen hat;
  • die im Antrag angegebenen Daten mit den Registerdaten übereinstimmen.

In diesem Fall genügt es, das Antragsformular auszufüllen, die Daten zu überprüfen und die Antragsgebühr zu bezahlen.

Wann können zusätzliche Dokumente erforderlich sein?

Ein zusätzliches Dokument wird angefordert, wenn für die Ausstellung der LEI-Nummer oder die Bestätigung der Daten die Registerdaten allein nicht ausreichen.

Der Antragsteller hat keine Vertretungsbefugnis

Stellt eine Person den Antrag, die laut Handelsregister keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen hat, ist eine von einem Vorstandsmitglied unterzeichnete Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht bestätigt, dass der Antragsteller berechtigt ist, im Namen des Unternehmens eine LEI-Nummer zu beantragen, zu erneuern oder zu verwalten.

Das Unternehmen hat ein konsolidierendes Mutterunternehmen

Gehört das Unternehmen zu einem Konzern und konsolidiert das Mutterunternehmen die Geschäftsergebnisse des Unternehmens, müssen im Antrag die Angaben zum Mutterunternehmen gemacht werden.

Zur Bestätigung der Beziehung kann ein konsolidierter Jahresabschluss erforderlich sein, aus dem die Verbindung zwischen Mutter- und Tochterunternehmen hervorgeht. Der im Antragsformular von LEI Universal angeforderte Abschluss darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Hat das Unternehmen im Sinne des LEI kein Mutterunternehmen, wird im Antrag der entsprechende Grund angegeben, und es wird kein Dokument zum Mutterunternehmen angefordert.

Mehr erfahren: Angaben zum Mutterunternehmen bei der LEI-Beantragung

Es handelt sich um einen Investment- oder Pensionsfonds

Bei Investment- und Pensionsfonds werden die Daten im Marktteilnehmerregister der BaFin geprüft. Bei Bedarf kann LEI Universal den Fondsprospekt, die Fondsbedingungen oder ein anderes Dokument anfordern, aus dem die rechtliche Struktur des Fonds hervorgeht.

Bei Fonds können die LEI-Daten auch den Fondsverwalter sowie die Beziehungen zwischen Dach- und Teilfonds umfassen.

Mehr erfahren: LEI-Nummer für einen Fonds beantragen

Das Unternehmen ist außerhalb Deutschlands registriert

Die Daten eines ausländischen Unternehmens werden im Handelsregister des jeweiligen Landes oder einer anderen amtlichen Quelle geprüft. Ist das Unternehmen im Register nicht auffindbar oder reichen die Registerdaten nicht aus, kann ein Handelsregisterauszug, ein Gründungsdokument oder ein anderer amtlicher Nachweis erforderlich sein.

Ein Dokument wird nur angefordert, wenn es zur Bestätigung der Unternehmensdaten erforderlich ist.

Welche Dokumente können erforderlich sein?

Bei der Beantragung einer LEI-Nummer können in Sonderfällen zum Beispiel folgende Dokumente erforderlich sein:

  • eine von einem Vorstandsmitglied unterzeichnete Vollmacht;
  • ein konsolidierter Jahresabschluss;
  • ein Fondsprospekt oder Fondsbedingungen;
  • ein Handelsregisterauszug des ausländischen Unternehmens;
  • ein Gründungsdokument oder ein anderes amtliches Dokument zur Bestätigung der Unternehmensdaten.

Es müssen nicht alle diese Dokumente gleichzeitig eingereicht werden. In der Regel genügt ein konkretes Dokument, wenn bei der Bearbeitung des Antrags ein bestimmter Datentyp zusätzlich überprüft werden muss.

Welche Dokumente werden bei der Übertragung der LEI-Nummer benötigt?

Wenn ein Unternehmen bereits über eine LEI-Nummer verfügt und diese unter die Verwaltung von LEI Universal bringen möchte, wird keine neue Nummer beantragt. Die bestehende LEI-Nummer wird von einem anderen Dienstleister übertragen.

Für die Übertragung ist eine unterzeichnete Vollmacht, das sogenannte Letter of Authorization, erforderlich. Dieses bestätigt, dass das Unternehmen LEI Universal erlaubt, seine LEI-Nummer künftig zu verwalten und bei Bedarf zu erneuern.

Die Vollmacht müssen Sie nicht selbst erstellen. LEI Universal sendet nach Einreichung des Übertragungsantrags eine mit den Unternehmensdaten vorausgefüllte Vollmacht. Weitere Dokumente sind für die Übertragung in der Regel nicht erforderlich.

Mehr erfahren: Wie läuft die Übertragung der LEI-Nummer ab?

Wie reicht man die Dokumente ein?

Wird ein Dokument benötigt, kann es über das Antragsformular hinzugefügt werden.

  • Laden Sie das Dokument im entsprechenden Feld des Antragsformulars hoch.
  • Stellen Sie sicher, dass das Dokument lesbar ist und die erforderlichen Angaben enthält.
  • Verwenden Sie ein geeignetes Dateiformat: PDF, DOC, DOCX, XLS, XLSX, JPG, PNG, RTF oder ODT.
  • Falls das Dokument eine Unterschrift benötigt, reichen Sie die unterzeichnete Version ein.

Ist der Antrag bereits eingereicht und wird später ein zusätzliches Dokument benötigt, meldet sich LEI Universal bei Ihnen und gibt Anweisungen zur Einreichung des Dokuments.

Was passiert, wenn ein erforderliches Dokument fehlt?

Wird für die Bearbeitung des Antrags ein zusätzliches Dokument benötigt, kann die LEI-Nummer erst nach Einreichung des Dokuments ausgestellt werden. Der Antrag muss in der Regel nicht erneut eingereicht werden — das fehlende Dokument kann später nachgereicht werden.

Sobald das Dokument eingereicht und die Daten bestätigt sind, wird die Bearbeitung des Antrags fortgesetzt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigt ein gewöhnliches Unternehmen (OÜ) Dokumente für die Beantragung einer LEI-Nummer?

In der Regel nicht. Sind die Daten des Unternehmens im Handelsregister vorhanden und stellt eine vertretungsberechtigte Person den Antrag, sind meist keine gesonderten Dokumente erforderlich.

Wann ist eine Vollmacht erforderlich?

Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn der Antrag von einer Person gestellt wird, die laut Handelsregister keine Vertretungsbefugnis für das Unternehmen hat. Die Vollmacht muss von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein.

Muss bei einem Mutterunternehmen immer ein Dokument eingereicht werden?

Nicht immer. Ein Dokument kann erforderlich sein, wenn das Unternehmen im Sinne des LEI ein konsolidierendes Mutterunternehmen hat und diese Beziehung bestätigt werden muss. Dafür wird in der Regel der konsolidierte Jahresabschluss verwendet.

Werden für die Übertragung der LEI-Nummer Dokumente benötigt?

Ja. Für die Übertragung ist eine unterzeichnete Vollmacht, das sogenannte Letter of Authorization, erforderlich. LEI Universal sendet dieses nach Einreichung des Antrags vorausgefüllt zur Unterschrift zu.

Können Dokumente nach Einreichung des Antrags nachgereicht werden?

Ja. Stellt sich bei der Prüfung des Antrags heraus, dass ein zusätzliches Dokument erforderlich ist, meldet sich LEI Universal bei Ihnen, und das Dokument kann später eingereicht werden.

LEI-Nummer für einen Fonds beantragen

5 Min. Lesezeit Aktualisiert im Juli 2026
Laptop-Bildschirm mit grünem Wertpapierdiagramm — LEI-Nummer-Beantragung für einen Investmentfonds

Ein Investmentfonds, Pensionsfonds oder Teilfonds kann eine LEI-Nummer benötigen, wenn der Fonds Finanztransaktionen durchführt, mit Derivaten handelt, Emittent eines Finanzinstruments ist oder in der Berichterstattung gesondert identifiziert werden muss.

Die LEI-Nummer des Fonds ist nicht identisch mit der LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft. Betrifft eine Transaktion oder Meldung den Fonds, muss der Fonds selbst identifiziert werden. Die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft wird gesondert verwendet, wenn die Verwaltungsgesellschaft oder die für die Berichterstattung verantwortliche Person identifiziert werden muss.

Die Beantragung einer LEI-Nummer für einen Fonds ähnelt der Beantragung für ein gewöhnliches Unternehmen, die Datenprüfung kann jedoch gründlicher ausfallen. Der Grund liegt darin, dass ein Fonds ein Vertragsfonds, eine Investmentaktiengesellschaft, ein Pensionsfonds, ein Teilfonds eines Umbrella-Fonds oder eine andere rechtliche Struktur sein kann.

Wann benötigt ein Fonds eine LEI-Nummer?

Ein Fonds kann eine LEI-Nummer benötigen, wenn er im eigenen Namen am Finanzmarkt teilnimmt oder in der Berichterstattung gesondert identifiziert werden muss. Eine LEI-Nummer kann beispielsweise erforderlich sein, wenn der Fonds:

  • Wertpapiere kauft oder verkauft;
  • mit Derivaten handelt;
  • Gegenpartei eines Derivatekontrakts ist;
  • Finanzinstrumente emittiert;
  • Teil eines Umbrella-Fonds oder einer Master-Feeder-Struktur ist;
  • gegenüber einer Bank, einem Broker, einer Verwahrstelle, einem Handelsplatz oder einer Aufsichtsbehörde identifizierbar sein muss.

Im EMIR-Meldewesen ist die Gegenpartei eines Derivatekontrakts in der Regel der Fonds selbst. Bei einem Umbrella-Fonds kann die Gegenpartei ein Teilfonds sein. Die Fondsverwaltungsgesellschaft kann die Meldung im Namen des Fonds einreichen, zur Identifizierung des Fonds wird jedoch dessen eigene Kennung verwendet.

Reicht die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft aus?

Betrifft eine Transaktion oder Meldung den Fonds, reicht die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft in der Regel nicht aus.

Die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft identifiziert die Verwaltungsgesellschaft. Die LEI-Nummer des Fonds identifiziert den konkreten Fonds. Verwaltet dieselbe Fondsverwaltungsgesellschaft mehrere Fonds, ersetzt ihre LEI-Nummer nicht die gesonderte LEI-Nummer jedes einzelnen Fonds.

Dies ist besonders wichtig, wenn die Fonds nach unterschiedlichen Anlagestrategien agieren, über getrennte Anleger verfügen oder ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten voneinander getrennt sind.

Wie viele LEI-Nummern werden in einer Fondsstruktur benötigt?

Der Bedarf an einer LEI-Nummer hängt von der Struktur des Fonds ab und davon, welche Einheit in der Transaktion oder Meldung identifiziert werden muss.

Verwaltet eine Fondsverwaltungsgesellschaft mehrere separate Fonds, benötigt jeder Fonds seine eigene LEI-Nummer, sofern jeder Fonds am Finanzmarkt gesondert identifiziert werden muss.

Bei einem Umbrella-Fonds kann sowohl für den Umbrella-Fonds als auch für den Teilfonds eine LEI-Nummer erforderlich sein. Betrifft eine Transaktion oder ein Finanzinstrument einen bestimmten Teilfonds, muss die LEI-Nummer des Teilfonds verwendet werden.

In einer Master-Feeder-Struktur können sowohl der Master-Fonds als auch die Feeder-Fonds eine eigene LEI-Nummer benötigen, wenn sie in Transaktionen, Meldungen oder Fondsbeziehungen gesondert identifiziert werden müssen.

Welche Daten werden bei der Beantragung für einen Fonds abgefragt?

Im Antrag für einen Fonds müssen die grundlegenden Fondsdaten und bei Bedarf auch die Fondsbeziehungen angegeben werden. In der Regel werden folgende Angaben benötigt:

  • der offizielle Name des Fonds;
  • die Registernummer des Fonds oder eine andere offizielle Kennung, sofern vorhanden;
  • die Art des Fonds, zum Beispiel UCITS, AIF, Pensionsfonds oder Teilfonds;
  • das Registrierungsland und die Adresse des Fonds;
  • der Name und die Registernummer der Fondsverwaltungsgesellschaft;
  • Angaben dazu, ob der Fonds ein Teilfonds eines Umbrella-Fonds ist;
  • Angaben zur Master-Feeder-Beziehung, sofern zutreffend;
  • die Kontaktdaten der Ansprechperson.

Beim Namen des Fonds ist Genauigkeit wichtig. Bei einem Teilfonds muss aus dem Namen oder den Dokumenten auch der Name des Umbrella-Fonds hervorgehen, da Teilfonds mit gleichem oder ähnlichem Namen unter verschiedenen Umbrella-Fonds bestehen können.

Welche Dokumente können erforderlich sein?

Die Daten des Fonds werden anhand offizieller Register und Fondsdokumente überprüft. Bei deutschen Fonds kann sich die Prüfung auf das Marktteilnehmerregister der BaFin stützen. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Dokument angefordert, das den Namen, die Art, die Struktur oder die Fondsverwaltungsgesellschaft des Fonds bestätigt.

Als zusätzliches Dokument kann beispielsweise Folgendes benötigt werden:

  • die Fondsbedingungen;
  • den Prospekt;
  • die Satzung des Fonds;
  • einen Registerauszug;
  • eine Bestätigung der Fondsverwaltungsgesellschaft;
  • ein Dokument, aus dem die Beziehung zwischen Umbrella-Fonds und Teilfonds hervorgeht;
  • ein Dokument, aus dem die Master-Feeder-Beziehung hervorgeht.

Bei einem ausländischen Fonds werden die Daten anhand des Registers des jeweiligen Landes oder der Datenbank der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft. Liefert das öffentliche Register nicht genügend Informationen, kann die Vorlage eines offiziellen Registerauszugs, eines Prospekts oder eines anderen Dokuments erforderlich sein, das die Existenz und Struktur des Fonds bestätigt.

Beantragung Schritt für Schritt

Bei der Beantragung einer LEI-Nummer für einen Fonds lohnt es sich, die erforderlichen Daten und Dokumente bereits vor Einreichung des Antrags bereitzuhalten.

  1. Wählen Sie das passende Paket. Wählen Sie ein 1-, 3- oder 5-Jahres-Paket. Bei einem längeren Paket erfolgt die jährliche Erneuerung während des gewählten Zeitraums automatisch.
  2. Geben Sie die Fondsdaten ein. Geben Sie im Antragsformular den offiziellen Namen des Fonds, die Registerkennung oder eine andere offizielle Kennung an, sofern vorhanden.
  3. Fügen Sie die Angaben zur Fondsverwaltungsgesellschaft hinzu. Geben Sie den Namen und die Registernummer der Fondsverwaltungsgesellschaft an. Ist der Fonds selbstverwaltet, vermerken Sie dies im Antrag.
  4. Beschreiben Sie die Fondsstruktur. Geben Sie an, ob es sich um einen eigenständigen Fonds, einen Teilfonds eines Umbrella-Fonds oder eine Master-Feeder-Struktur handelt.
  5. Laden Sie bei Bedarf Dokumente hoch. Fügen Sie die Fondsbedingungen, den Prospekt, die Satzung oder ein anderes Dokument hinzu, falls dies zur Überprüfung der Daten erforderlich ist.
  6. Reichen Sie den Antrag ein und begleichen Sie die Rechnung. Nach Einreichung des Antrags werden die Daten überprüft. Falls weitere Informationen erforderlich sind, nimmt LEI Universal Kontakt auf.

Wie lange dauert die Ausstellung einer LEI-Nummer für einen Fonds?

Die Bearbeitungsdauer eines Fondsantrags hängt davon ab, wie einfach sich die Fondsdaten überprüfen lassen.

Sind die Fondsdaten in einem offiziellen Register vorhanden und die eingereichten Dokumente ausreichend, kann der Antrag schneller bearbeitet werden. Müssen ein Umbrella-Fonds, ein Teilfonds, eine Master-Feeder-Struktur oder ausländische Dokumente geprüft werden, kann die Ausstellung länger dauern als bei einem gewöhnlichen Unternehmen.

Deshalb sollte die Beantragung einer LEI-Nummer für einen Fonds nicht bis zum letzten Moment aufgeschoben werden, insbesondere wenn die Nummer für eine Bank, einen Broker oder eine Meldepflicht benötigt wird.

Was passiert nach der Ausstellung der LEI-Nummer?

Nach der Ausstellung wird die LEI-Nummer des Fonds in die öffentliche GLEIF-Datenbank eingetragen. Dort lassen sich der Name des Fonds, der Status der LEI-Nummer und weitere öffentliche Daten einsehen.

Die LEI-Nummer muss einmal jährlich erneuert werden. Bleibt die Erneuerung aus, ändert sich der Status auf abgelaufen, was Transaktionen oder die Berichterstattung behindern kann.

Bei einem mehrjährigen Paket kümmert sich LEI Universal während des gewählten Zeitraums automatisch um die jährliche Erneuerung. Mehr dazu: LEI-Nummer erneuern

Häufig gestellte Fragen

Benötigt jeder Fonds eine eigene LEI-Nummer?

Muss der Fonds bei einer Finanztransaktion, in der Berichterstattung oder als Emittent gesondert identifiziert werden, benötigt er seine eigene LEI-Nummer. Die LEI-Nummer der Fondsverwaltungsgesellschaft ersetzt nicht die eigene LEI-Nummer des Fonds.

Benötigt ein Teilfonds eine eigene LEI-Nummer?

Ja, wenn eine Transaktion, eine Meldung oder ein Finanzinstrument einen bestimmten Teilfonds betrifft. In diesem Fall muss der Teilfonds identifiziert werden, nicht nur der Umbrella-Fonds oder die Fondsverwaltungsgesellschaft.

Muss ein Fonds eine juristische Person sein, um eine LEI-Nummer zu erhalten?

Nicht immer im gewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Sinne. Ein Fonds kann auch ein Vertragsfonds oder eine andere rechtliche Struktur sein. Wichtig ist, dass der Fonds im LEI-System gesondert identifizierbar ist und seine Daten überprüft werden können.

Wer kann für einen Fonds eine LEI-Nummer beantragen?

Den Antrag stellt in der Regel die Fondsverwaltungsgesellschaft oder eine andere bevollmächtigte Person. Verfügt der Antragsteller nicht über ausreichende Vertretungsbefugnis, kann eine Vollmacht erforderlich sein.

Warum kann die Bearbeitung eines Fondsantrags länger dauern?

Die Struktur eines Fonds kann komplexer sein als die eines gewöhnlichen Unternehmens. Geprüft werden müssen gegebenenfalls die Fondsbedingungen, der Prospekt, die Fondsverwaltungsgesellschaft, die Beziehung zwischen Umbrella-Fonds und Teilfonds oder die Master-Feeder-Struktur.

Kann für einen Pensionsfonds eine LEI-Nummer beantragt werden?

Ja, wenn der Pensionsfonds bei einer Finanztransaktion oder in der Berichterstattung gesondert identifiziert werden muss. Bei der Beantragung werden die Daten des Pensionsfonds anhand offizieller Register und bei Bedarf anhand der Fondsdokumente überprüft.

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